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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Carl Martin GmbH, Neuenkamperstr. 80-86, 42657 Solingen Geschäftsführer: Peter Holzknecht, Amtsgericht Wuppertal HRB 15702 (nachfolgend "Carl Martin GmbH").

1. Geltung

Dem Verkauf unserer Waren und unseren sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten die Verkaufsbedingungen durch den Besteller, selbst im Fall seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlose angenommen. Abweichungen von den Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung für jeden einzelnen Vertrag. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne § 14 BGB. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ab dem 06.07.2022. Alle früheren Bedingungen werden hiermit aufgehoben. Sonder- und Altverträge bleiben hiervon unberührt.

2. Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Rechnung. Muster und Proben sind unverbindlich.

3. Katalog

Unsere Katalogabbildungen sind unverbindlich. Im Rahmen der technischen und medizinischen Weiterentwicklung behalten wir uns Änderungen in Modellen, Maßen, Material und Ausführung bis zur Lieferung vor, soweit sie unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für den Besteller zumutbar sind.

4. Kataloge, Preislisten

Prospekte, Produktbilder, Zeichnungen usw. bleiben unser Eigentum und wir behalten uns die urheberrechtlichen Verwertungsrechte daran uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur zum An- und Verkauf der von uns gelieferten Erzeugnisse verwendet werden. Auf Verlangen sind sie an uns zurück zu geben. Eine Vervielfältigung ist nicht erlaubt.

5. Sonderanfertigungen

nach Mustern, Zeichnungen oder anderen Unterlagen, sind wir nicht verpflichtet auf bestehende Schutzrechte hin zu überprüfen und werden auf Grund der anfallenden Kosten berechnet. Die Annullierung von Aufträgen über Sonderanfertigungen und die Rücknahme besonders angefertigter Artikel sind ausgeschlossen. Wir sind zu Abweichungen von der bestellten Gesamtmenge berechtigt. Im Übrigen weisen wir auf die sich aus § 12 Medizinproduktgesetz ergebenden Besonderheiten für Sonderanfertigungen hin.

6. Teillieferungen

Teillieferungen sowie Mehr-oder Minderlieferungen von +/- 10% von Bestellungen sind gestattet. Vom Käufer gewünschte Teillieferungen sind jeweils gesondert zu bezahlen.

7. Lieferzeitangaben

Lieferzeitangaben sind als unverbindlich anzusehen und bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir mit dem Käufer, ausdrücklich Liefertermine schriftlich als verbindlich gekennzeichnet haben. Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt voraus, dass der Besteller seine Vertragspflichten erfüllt, insbesondere fällige Zahlungen – auch aus etwaigen früheren Lieferungen – erbringt. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der höheren Gewalt. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Arbeitskampf, Arbeiter-, Energie- oder Materialmangel, Verkehrsstörungen, Unterbrechung in der Zulieferung von Vormaterial, Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Maschinenbruch, behördliche Verfügungen, usw., gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder unserem Zulieferer eintreten.

8. Lieferverzug

Ein Lieferverzug der durch uns zu vertreten ist, berechtigt den Besteller vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese durch unser Verschulden ungenutzt abgelaufen ist. Schadensersatzansprüche des Bestellers richten sich nach Ziffer 15.

9. Höhere Gewalt

Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, die die Lieferung verzögern, unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Solche von uns nicht zu vertretenden Umstände oder Ereignisse sind insbesondere aber nicht ausschließlich die folgenden Gründe: Krieg, Feuer, Naturgewalten, Unfälle, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige behördliche Maßnahmen, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauchs, Streil oder Aussperrung, Währungsvolatilität oder wenn Vertragswidrigkeiten von Zuliefern auf einem dieser Gründe beruhen.

10. Annahmeverzug

Nimmt der Besteller die Ware unberechtigt nicht ab, verzögert er den Abruf über die vereinbarte Frist hinaus oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Schadensersatz einschließlich Mehrkosten zu verlangen. Ferner geht die Gefahr auf ihn über. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

11. Preise

Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Fracht, Verpackung, Versicherung und Nebenkosten, die der Besteller zu tragen hat. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands wird zusätzlich die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe berechnet. Die Berechnung erfolgt zu den am Liefertag geltenden Preisen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Festpreise vereinbart worden sind.

Des Weiteren behalten wir uns vor grundsätzlich eine Preisanpassung – auch für bereits schriftlich fixierte Festpreise - vorzunehmen sofern außerordentliche Umstände bei uns oder bei unseren Vorlieferanten vorliegen. Solche Umstände können wie folgt sein:
Arbeitskampf, Arbeiter-, Energie- oder Materialmangel, Verkehrsstörungen, Unterbrechung in der Zulieferung von Vormaterial, Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Maschinenbruch, behördliche Verfügungen, außerordentliche Preiserhöhungen bei Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen sowie alle weiteren Gründe die des „Force majeure“ entsprechen.

Darüber hinaus behalten wir uns vor, unsere erstellten Rechnungen, bestehende und zukünftige Forderungen sofort in einer anderen Währung (US Dollar, Schweizer Franken) vorzunehmen bzw. umzuwandeln, sowie entsprechende Preisanpassungen und Sonstiges vorzunehmen,

a. wenn eine quartalsmäßige Inflationsrate von 4% überschritten wird oder
b. wenn der tagesaktuelle Referenzkurs zwischen EURO und US Dollar den Wert 1 EURO = 1,05 US Dollar unterschreitet.

12. Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir das Transportmittel und den Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste oder billigste Möglichkeit gewählt wird. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

13. Versicherung

Die Versicherung der Sendungen nehmen wir auf Rechnung des Bestellers vor, sofern nichts anderes vorgeschrieben ist. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport, hat der Besteller bei dem Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

14. Mängelhaftung

Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser den nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass die gelieferte Ware unsachgemäß befördert, gelagert, behandelt, verarbeitet oder verwendet wurde. Ferner bestehen keine Mängelrechte bei naturgemäßer Abnutzung oder bei natürlichem Verschleiß. Hat unsere Ware Mängel, die innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung auftreten und nachweisbar bereits beim Gefahrenübergang vorlagen, verpflichten wir uns nach unserer Wahl die beanstandete Ware nachzubessern oder mangelfreie Ersatzware zu liefern (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Wir behalten uns vor, die Nacherfüllung erst nach Rückerhalt der zuerst gelieferten Ware auszuführen. . Wir haften für ein arglistiges Verschweigen eines Mangels sowie für eine garantierte Beschaffenheit der Sache. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Bestellers aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Carl Martin GmbH beruhen. Die mangelhafte Ware ist uns auf Verlangen franko zu übersenden.

15. Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

16. Rücknahmeregelung

Die Carl Martin GmbH gewährt allen Kunden ein Rückgaberecht für ungebrauchte und unbeschädigte Produkte in Originalverpackung, innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Sterilprodukte, Produkte mit Verfallsdatum, Flüssigkeiten, Sonderanfertigungen sowie Co-Labelling - Produkte. Zusätzlich dazu sind Produkte ausgenommen, die unter MDD-Konformitätserklärungen (EU Richtlinie 93/42/EWG) verkauft wurden und nach MDR (EU Verordnung 2017/745) in die Klassifizierung „Ir“ (wiederverwendbare chirurgische Instrumente) fallen. Wir behalten uns vor, Gutschriften für die rückgelieferte Ware wegen Preissenkungen, geminderter Marktgängigkeit, Wareneilagerungskosten sowie für die Kosten aus den Erfordernissen des Medizinproduktegesetz (MPG) zu kürzen. Wurde die Ursache der Rückgabe nicht von uns verschuldet, sind wir berechtigt, Bearbeitungsgebühren zu verrechnen. Für Retouren haften wir frühestens nach unversehrtem Empfang in unserem Haus. Die Transportkosten hat der Besteller zu tragen. Jeder Rücksendung/Reklamation ist unser Dekontaminationsnachweis (QSF 144) ausgefüllt und unterschrieben beizufügen (der Nachweis ist im Downloadbereich unter https://carlmartin.de/ zu finden). Bei Nichterhalt des Dokuments behalten wir uns vor, die Ware an den Absender zurückzusenden. Reklamationen unserer Produkte müssen direkt und unverzüglich an uns gemeldet und die betroffenen Instrumente eingeschickt werden, damit eine schnelle Bearbeitung, Analyse und Einstufung des Problems, dessen Folgen und eventuell weiterer Maßnahmen stattfinden können.

17. Rechnungen

Unsere Rechnungen sind, soweit im Kaufvertrag nicht anders geregelt, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Zahlungen tilgen immer die älteste Rechnung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang in Verzug. Wir sind unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen. Befindet sich der Besteller mit fälligen Zahlungen in Verzug oder entstehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, so sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und / oder Sicherheitsleistungen auch schon vor der Belieferung zu verlangen, noch stehende Lieferungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Weitere Lieferungen erfolgen nur gegen Vorauszahlung. Der Besteller kann wegen einer von uns bestrittenen Gegenforderung, die nicht rechtskräftig festgestellt ist, weder Zahlungen zurückbehalten noch aufrechnen.

18. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen und solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch irgendwelche Ansprüche haben, unser Eigentum. Der Besteller darf Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm zur Veräußerung entstehenden bzw. entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit, uns auf Verlangen die Namen seiner Abnehmer, an die unsere Waren weitergeleitet wurden, bekanntzugeben. Wir verpflichten uns auf Verlangen des Abnehmers insoweit zur Rückübertragung als der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsanforderungen um mehr als 20% übersteigen. Im Insolvenzfall muss der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilen und uns von den drohenden oder erfolgten Pfändungen sofort unterrichten. Ist bei Exportgeschäften an dem Ort, an dem sich die Ware nach Lieferung befindet, Eigentumsvorbehalt nicht zugelassen, so hat der Besteller auf seine Kosten alles nötige zu tun, um uns die diesen Rechten ähnlichsten Sicherungsrechte an der gelieferten Ware zu verschaffen.

19. Auskünfte und Beratung

Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über die Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Der Besteller wird nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfungen von der Eignung der Produkte für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

20. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch aus Wechseln und Schecks, sind ausschließlich, soweit gesetzlich zulässig, die Gerichte an unserem Geschäftssitz zuständig. Wir behalten uns vor, den Besteller jedoch auch bei den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes zu verklagen. Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner ist Solingen. Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und Ausschluss des UN-Kaufrechts.



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